Tätige Kindertagespflegepersonen

Beratung und Begleitung
Alle Kindertagespflegepersonen (KTPP) sind vom Jugendamt zugelassen.
Den gesetzlichen Anspruch auf fachliche Beratung (§23, SGB VIII) gewährleisten die Mitarbeiterinnen des Kindertagespflegebüros (KTB) und bei Bedarf das Jugendamt.
Sie können persönlich oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen und wir kommen bei Bedarf auch zu Ihnen.

In den einzelnen Gebietseinheiten wird zusätzlich ortsnah eine Beratung bei den Kooperationsstellen angeboten. Dort werden pro Jahr mindestens 4 Regionalgruppentreffen zur Fortbildung, Beratung und Vernetzung durchgeführt.

 


Vermittlung
Im KTB liegen Vermittlungslisten aller Gebietseinheiten vor, auf denen u.a. freie Betreuungsplätze vermerkt sind. Für das Führen der Listen ist es notwendig, dass Sie als KTPP im KTB regelmäßig Mitteilung über Veränderungen machen. Die Information wird automatisch auch an die Kooperationspartnerin der Gebietseinheit weitergeleitet.

Jede KTPP legt selbst die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit fest. Eine passgenaue Vermittlung kann nur erfolgen, wenn Sie uns diese genau mitteilen, z.B. Betreuungstage und –zeiten, Alter der Kinder usw.

Eltern fragen bei uns telefonisch oder persönlich eine Betreuung an.
Bevor wir Ihre Telefonnummer an Eltern weitergeben, fragen wir in der Regel bei Ihnen nach, ob die Betreuungsanfrage überhaupt bei Ihnen passen würde.
Selbstverständlich können Sie auch selbst für sich werben, z.B. im Familienwegweiser im Internet (siehe Downloads).

 


Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung in der Kindertagespflege trägt die regelmäßige Fortbildung und Beratung der KTPP bei.
Deshalb ist es verpflichtend, jedes Jahr an mindestens 4 Unterrichteinheiten Fortbildung und mindestens 2 Regionalgruppentreffen in der eigenen Gebietseinheit teilzunehmen.
Damit die Teilnahme überprüft werden kann, müssen Fortbildungsbescheinigungen im KTB eingereicht werden.
Ein weiterer Bestandteil der Qualitätssicherung sind unsere Hausbesuche, die wir ca. alle 1,5 Jahre bei Ihnen als tätige Kindertagespflegeperson durchführen. Neben dem Überprüfen der Räume, liegt hierbei der Schwerpunkt auf einem fachlichen Austausch über die Tätigkeit und einer Hospitation in der Betreuung.

 


Fortbildungen
Fortbildungen für KTPP werden kostenlos von der Kreisvolkshochschule  oder dem KTB angeboten. Termine werden auf vielfältige Art veröffentlicht: unter „Aktuelles“ auf der Internetseite, über den Newsletter, per Mail und Post und in den Regionalgruppen. Natürlich  können sie auch jederzeit bei uns angefragt werden.
Für kostenpflichtige Fortbildungen kann jede KTPP pro Jahr bis zu 30 € Kostenerstattung vom Landkreis erhalten.

 


Integrative Kindertagespflege
Eine Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen erfordert spezielle Voraussetzungen und Qualifikationen der KTPP. Eine integrative Tagespflege wird von den Eltern in der WJH beantragt. Das Vorliegen eines erhöhten Förderbedarfes bei dem Kind muss entweder vom Gesundheitsamt oder vom Bezirkssozialdienst festgestellt und bescheinigt werden. Während einer Betreuung in integrativer Tagespflege finden regelmäßig (mindestens alle sechs Monate) Fachberatungsgespräche in den Betreuungsräumen statt.
Eine ausführlichere Beschreibung der Bedingungen ist in den „Kriterien Integrative Tagespflege“ zusammengestellt (siehe Downloads).

 


Großtagespflege
Erfahrene KTPP können mit bis zu drei Personen eine Betreuung in anderen Räumen als Großtagespflege anbieten. Hier dürfen je nach Voraussetzung höchstens acht oder bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Die Räume für eine Großtagespflege müssen besondere Anforderungen erfüllen.
Wenn Sie Interesse haben eine Großtagespflegestelle einzurichten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Die Rahmenbedingen einer Großtagespflege sind nachzulesen unter „Betreuungs- und Raumstandards für Großtagespflege“ (siehe Downloads)

 


Finanzen
KTPP sind in der Regel selbständig tätig. Der Landkreis Gifhorn zahlt einer zugelassenen KTPP je nach individueller Qualifizierung mindestens 5,04 € pro Kind/Stunde (rund um die Uhr), siehe Download - 3. Änderungssatzung Kindertagespflege. Zusätzlich bekommt eine KTPP Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und den Jahresbeitrag zur Berufsgenossenschaft.

 


Verlängerung der Pflege- oder Betreuungserlaubnis
Eine Pflegeerlaubnis gilt nach der Ausstellung fünf Jahre. Um die Pflegeerlaubnis problemlos verlängern zu können, müssen im Verlauf dieser fünf Jahre verschiedene Auflagen erfüllt werden. „Kriterien zur Verlängerung einer Pflegeerlaubnis“ (siehe Downloads).

 

 

Alle am Bereich Kindertagespflege beteiligten Fachstellen arbeiten eng zusammen:

  • die Fachkräfte der Kooperationsstellen treffen sich zu Netzwerktreffen, bei denen sie von den Mitarbeiterinnen des KTB für den Bereich Kindertagespflege informiert und geschult werden
  • bei Bedarf veranstalten die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Jugend vom Landkreis Info-Abende für KTPP oder einen „Runden Tisch“ für die Fachkräfte der Kooperationsstelle