Eignung, Qualifizierung, Pflegeerlaubnis

  • Haben Sie Zeit für kleine Wirbelwinde?
  • Suchen Sie eine neue Aufgabe und haben Spaß an der Betreuung von Kindern?
  • Sind Sie zuverlässig und bereit Verantwortung zu übernehmen?
  • Sind Sie offen gegenüber anderen Menschen und Kulturen?
  • Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Der Eignungsprozess sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:

  • Wir senden Ihnen ein Infopaket zu.
  • In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns näher kennen.

Folgende formale Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen
  • eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Hausarzt muss vorliegen
  • eine Stellungnahme des Bezirkssozialdienstes des Jugendamtes Gifhorn

Für die Zulassung als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis:

  • Eine positive Eignungseinschätzung ist der erste Schritt. Diese erfolgt, wenn Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eignen.
  • Es folgt die Teilnahme am 300 Stunden Qualifizierungskurs, der bei der Kreisvolkshochschule Gifhorn stattfindet. Bei vorliegender pädagogischer Ausbildung kann nach vorheriger Prüfung eine eventuelle Kürzung der Qualifizierung erfolgen.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt ein Hausbesuch in den zukünftigen Betreuungsräumen.

 

Die nach erfolgreichem Hausbesuch ausgestellte Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre und max. 5 Kinder.

 

Weitere Infos zur Qualifizierung

Film zur Kindertagespflege

Zu den Formularen