Integrative Kindertagespflege

Auch Kinder mit besonderem Förderbedarf können in Tagespflege betreut werden.

Hierfür stehen qualifizierte Kindertagespflegepersonen zur Verfügung. Der spezielle Förderbedarf wird im Vorfeld individuell geprüft.

In der integrativen Tagespflege findet ein intensiver Austausch aller Beteiligten statt.

Kriterien zur Voraussetzung der Durchführung von Integrativer Tagespflege

Auch Kinder, bei denen besondere Bedürfnisse oder ein besonderer Förderbedarf vorliegen, können im begründeten Ausnahmefall in Kindertagespflege betreut werden. Diese Kinder sollen intensive und gezielte Unterstützung im Rahmen von Integrativer Tagespflege erhalten.
Kindertagespflegepersonen (KTPP), die im Rahmen von Integrativer Tagespflege betreuen möchten, müssen bestimmte zusätzliche Voraussetzungen und Qualifikationen erbringen, um den erhöhten Anforderungen, die eine solche Betreuung mit sich bringt, gerecht zu werden.

 

1. Verfahrensablauf  zur Feststellung von Integrativer Tagespflege:

Ob ein besonderer Förderbedarf vorliegt, wird im Einzelnen geprüft:

  • bei sozial-emotionalen Auffälligkeiten des Kindes durch den Bezirkssozialdienst des Fachbereichs Jugend

  • bei besonderen Erkrankungen und Behinderungen des Kindes durch das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn

Voraussetzung vor Erteilung einer Auskunft durch die genannten Fachdienste ist das Vorliegen einer entsprechenden Schweigepflichtentbindung der Personensorgeberechtigten.

 

 

2. Qualifikation:

KTPP, die Integrative Tagespflege anbieten möchten, müssen folgende besondere Qualifizierung erbringen:

  • Die Modulfortbildung „Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Kindertagespflege“ muss als grundsätzliche Voraussetzung bei Betreuungsbeginn nachgewiesen sein.
  • In besonderen Fällen ist es darüber hinaus notwendig, den Nachweis zu erbringen, dass auf spezifische Bedarfe des Tageskindes (z.B. besondere medizinische Versorgung) eingegangen werden kann.

Die genannten Voraussetzungen müssen vorliegen bzw. erbracht werden. Abweichungen von dieser Regelung müssen besonders begründet sein und in    Absprache mit dem Fachbereich Jugend vorab geklärt werden.

 

 

3. Platzbelegung für Kinder in Integrativer Tagespflege:

Ein Kind, das im Rahmen von Integrativer Tagespflege betreut wird, zählt in der Platzbelegung der KTPP doppelt, belegt also 2 Plätze. Die KTPP kann darüber hinaus weitere Kinder bis zur genannten Maximalzahl in ihrer Pflegeerlaubnis betreuen. 
 

      

     
4. Förderbetrag für Integrative Tagespflege: 

Der Förderbetrag für Kinder, die im Rahmen von Integrativer Tagespflege betreut werden, beträgt aufgrund des besonderen Aufwands und Betreuungsleistung mindestens 11,52 € pro Kind und Stunde.  
 


5. Fachliche Begleitung:

KTPP, die Betreuung im Rahmen von Integrativer Tagespflege anbieten, werden durch das KTB/FB Jugend fachlich intensiv beraten und betreut.
   

  • Vor Betreuungsbeginn findet ein gemeinsames Beratungsgespräch mit Eltern, KTPP, KTB/FB Jugend in den Betreuungsräumen statt. Es wird u.a. geprüft, ob Auflagen zu erfüllen sind, um den besonderen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden.
  • Mit allen beteiligten Personen wird zur allgemeinen Verbindlichkeit schriftlich festgehalten, welche Hilfen und Angebote für das Kind erforderlich sind und wer welche Aufgaben dafür übernimmt. Eine Überprüfung dieser fachlichen Absprache zwischen allen Beteiligten, soll in der Regel nach einem ½ Jahr oder bei Bedarf individuell stattfinden.

 

Stand November 2021