Eignung, Qualifizierung, Pflegeerlaubnis
- Haben Sie Zeit für kleine Wirbelwinde?
- Suchen Sie eine neue Aufgabe und haben Spaß an der Betreuung von Kindern?
- Sind Sie zuverlässig und bereit Verantwortung zu übernehmen?
- Sind Sie offen gegenüber anderen Menschen und Kulturen?
- Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?
Der Eignungsprozess sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:
- Wir senden Ihnen ein Infopaket zu.
- In einem persönlichen Gespräch lernen wir uns näher kennen.
Folgende formale Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle im Haushalt lebenden volljährigen Personen
- eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Hausarzt muss vorliegen
- eine Stellungnahme des Bezirkssozialdienstes des Jugendamtes Gifhorn
Für die Zulassung als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis:
- Eine positive Eignungseinschätzung ist der erste Schritt. Diese erfolgt, wenn Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eignen.
- Es folgt die Teilnahme am 300 Stunden Qualifizierungskurs, der bei der Kreisvolkshochschule Gifhorn stattfindet. Bei vorliegender pädagogischer Ausbildung kann nach vorheriger Prüfung eine eventuelle Kürzung der Qualifizierung erfolgen.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt ein Hausbesuch in den zukünftigen Betreuungsräumen.
Die nach erfolgreichem Hausbesuch ausgestellte Pflegeerlaubnis gilt für 5 Jahre und max. 5 Kinder.