Vertretungsregelung

Was wird, wenn die Tagesmutter krank ist oder Urlaub hat.

Kindertagespflege ist eine höchstpersönliche Betreuungsform. Dass bedeutet, dass die Beaufsichtigung des Kindes nur durch die Tagesmutter oder den Tagesvater erfolgen kann mit der/dem der Betreuungsvertrag abgeschlossen worden ist. Diese Voraussetzung ergibt sich aus der Genehmigung die eine Kindertagespflegeperson zur Betreuung der Tageskinder braucht, denn ihre Erlaubnis ist nach § 43 SGB VIII eine personengebundene Erlaubnis.

Trotzdem kann es sein, dass eine Tagesmutter/- vater nicht in der Lage ist diese höchstpersönliche Betreuung auszuführen, weil sie erkrankt ist oder Urlaub hat.

Benötigen Sie eine Vertretung, stehen wir gerne zur Verfügung und sind Ihnen behilflich eine gute Lösung für Sie und ihr Kind zu finden.