Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege: eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld

 

Kindertagespflege ist eine familienähnliche, individuelle und flexible Betreuungsform für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson.

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem 1. vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuungsplatz. Im KiföG ist die Kindertagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt.

Eine Kindertagespflegeperson begleitet Kinder in ihrer Entwicklung und fördert sie individuell entsprechend ihres Entwicklungsstandes.

In einer familienähnlichen Atmosphäre werden maximal 5 Kinder von einer festen Bezugsperson betreut.

 

Flyer der Kindertagespflege >>